Allgemeine Lieferbedingungen

Eigentlich sollten hier – wie das im allgemeinen üblich – wohlformulierte Lieferbedingungen stehen. Wir wissen jedoch – genau wie Sie – dass diesen meistens keine Beachtung geschenkt wird und Ihnen im übrigen Ihre Einkaufsbedingungen gegenüberstehen, die vielleicht entgegengesetzte Bestimmungen enthalten, weil beide – wie üblich – nicht aufeinander abgestimmt wurden. Dieser Zustand wird sich nicht ändern, bevor maßgebende Stellen der Wirtschaft ganz allgemein die Verkaufs- und Einkaufsbedingungen so festgelegt haben, daß Widersprüche vermieden werden. Bis zu einer solchen Regelung erscheint die Mitteilung von Bedingungen mehr oder weniger als Prestigefrage von geringem praktischen Nutzen; denn kommt es wirklich einmal zu einem Rechtsstreit, bleibt dem Richter – wie bereits in einigen Urteilen geschehen – nichts anderes übrig, als sein Urteil nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fällen. Diese liegen unseren Lieferungen a priori zugrunde. Alle Zweifelsfälle sind vom Gesetzgeber ausreichend geregelt worden.

Sie werden daher Verständnis dafür haben, wenn wir uns das Studium etwaiger gedruckter Routine-Einkaufsbedingungen, die Sie uns vielleicht mit Ihrer Bestellung zukommen lassen und die nicht besonders für den einzelnen Geschäftsfall formuliert sind, ersparen und annehmen, dass auch Sie sich unserer Auffassung anschließen und mit der Zugrundelegung der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden sind. Sollten Sie eine andere Auffassung vertreten, bitten wir um Ihre umgehende spezielle Mitteilung. Sie versetzen uns dann in die uns nicht erwünschte Lage, Ihren Bedingungen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und Punkte, die uns unannehmbar erscheinen, beanstanden zu müssen.

Eventuell beiliegende technische Unterlagen sind unser Eigentum! Sie dürfen nur zu dem ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden. Jede anderweitige gewerbliche Benutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig, kann schadenersatzpflichtig machen und strafrechtlich verfolgt werden.